Personalausweise sind Passersatzpapiere und werden nur von innerdeutschen Behörden ausgestellt. Voraussetzung für die Ausstellung eines deutschen Bundespersonalausweises ist ein Wohnsitz im Inland.
Das Generalkonsulat Amsterdam stellt keine Personalausweise sondern Reisepässe bzw. für Minderjährige unter 16 Jahren auch Kinderausweise aus.