Passangelegenheiten |
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Reisepässe |
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Wichtiger Hinweis: Am 1. November 2005 hat Deutschland den neuen elektronischen Reisepass mit biometrischen Daten eingeführt, der in einem Chip die persönlichen Daten und ein digitales Foto speichert. Dies bedeutet für Sie, dass nur noch Passbilder akzeptiert werden können, die den neuen Anforderungen entsprechen!
Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise zum Passbild auf unserer Website und lesen Sie die ergänzenden Hinweise des BMI unter www.bmi.bund.de.
Wir empfehlen, telefonisch einen Termin für die Antragstellung im Generalkonsulat zu vereinbaren, um lange Wartezeiten für Sie zu vermeiden. Der Antrag muss grundsätzlich persönlich gestellt werden. Dazu sind sämtliche Antragsunterlagen im Original vorzulegen! Die Unterlagen werden elektronisch gespeichert und Ihnen wieder ausgehändigt.
Durch die bessere technische Ausstattung haben sich die Gebühren für die Pässe und Zuschläge erhöht. Die neuen Gebühren finden Sie im Informationsblatt zur Einführung biometriefähiger Reisepässe.
Gebühren, Zuschläge und Auslagen sind grundsätzlich bei Antragstellung bar zu entrichten. Sollte in Ausnahmefällen dennoch eine Überweisung per Bank erfolgen, sind diese auf das Konto des Generalkonsulats Amsterdam bei der Postbank in den Niederlanden, Konto Nr. 567884 unter Angabe des Kassenzeichens (kenmerk): RK 515 + (Geburtsdatum des künftigen Passinhabers) + (Name, auf den der Pass ausgestellt werden soll) vorzunehmen.
Die für den internationalen Zahlungsverkehr benötigten Coden der hiesigen Postbank lauten: IBAN: NL26PSTB0000567884, BIC: PSTBNL21. Bitte beachten Sie bei einer Überweisung, dass sämtliche Bankgebühren vom Einzahler übernommen werden müssen.
Beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten! |
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Wie beantrage ich einen Reisepass und was benötige ich dafür? |
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Informationsblatt zur Einführung biometriefähiger Reisepässe (ePässe) |
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Antragsverfahren Reisepass |
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Unterlagen Reisepass |
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Ehename |
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Kindesname |
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Antragsformular für einen Reisepass |
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Zustimmung gesetzlicher Vertreter |
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Zustimmung Eintragung Kinder |
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Was ist bei dem Passbild zu beachten? |
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Fotografen in Amsterdam |
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Verlustanzeige von Reisepässen |
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Unzuständige Passbehörde |
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Ausnahmeregelung bei Wohnsitz in der niederländischen Provinz Limburg |
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Wohnsitzerklärung |
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Kontakt Passangelegenheiten oder telefonisch: 020-574.77.00 |
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Wie kann ich nachträglich Kinder in meinen Reisepass eintragen lassen? |
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Antragsverfahren Eintragung Kinder |
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Unterlagen Eintragung Kinder |
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Antragsformular zur Eintragung von Kindern |
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Zustimmung gesetzlicher Vertreter |
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Kindesname |
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Wohnsitzerklärung |
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Wie kann ich den Wohnsitz in meinem Reisepass ändern lassen? |
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Wohnortänderung |
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Antragsformular für die Wohnortänderung in einem Reisepass |
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Antragsformular für die Wohnortänderung in einem Kinderreisepass |
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Was mache ich in Notfällen, wenn mein Reisepass abhanden gekommen oder bereits abgelaufen ist? |
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Vorläufiger Reisepass |
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Unzuständige Passbehörde |
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Kontakt Passangelegenheiten oder telefonisch: 020-574.77.00 |
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Kinderreisepass |
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Wie beantrage ich einen Kinderreisepass, die Verlängerung eines Kinderreisepasses und/oder nachträgliche Einfügung eines Passfotos? |
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Antragsverfahren Kinderreisepass |
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Unterlagen Kinderreisepass |
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Merkblatt allgemeine Informationen zum Kinderreisepass |
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Erklärung gesetzlicher Vertreter zur Ausstellung eines Kinderreisepasses |
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Antragsformular für einen Kinderreisepass |
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Zustimmung gesetzlicher Vertreter |
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Was ist bei dem Passbild zu beachten? (Info-Blatt) |
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Foto-Mustertafel |
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Kindesname |
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Verlustanzeige |
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Unzuständige Passbehörde |
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Wohnsitzerklärung |
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Kontakt Passangelegenheiten oder telefonisch: 020-574.77.00 |
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Personalausweise |
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Personalausweise sind Passersatzpapiere und werden nur von innerdeutschen Behörden ausgestellt. Voraussetzung für die Ausstellung eines deutschen Bundespersonalausweises ist ein Wohnsitz im Inland. Der Verlust eines Personalausweises ist bei der ausstellenden Behörde anzuzeigen.
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Häufige Fragen: Einreisebestimmungen |
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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige finden Sie hier:
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Bürgerservice Auswärtiges Amt
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Weitere Informationen über Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes können Sie nur von der Auslandsvertretung des betreffenden Landes in Deutschland erhalten.
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